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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Hotel Müllestumpe (mlg gGmbH)


Allgemeine Regelungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die
mit dem Hotel Müllestumpe abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel Müllestumpe diesen nicht ausdrücklich
widerspricht.

2. Auf Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht
und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der
Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3. Leistungen und Tarife werden mit der Direktion des Hotel Müllestumpe frei festgelegt
und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier
Monate beträgt.

4. Reservierungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur
im Einverständnis mit dem Hotel Müllestumpe und unter Berücksichtigung der
Regelung Ziffer 1.8.dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes
gehen ungeachtet des Zeitpunktes der Vertragsabschlusses zu Lasten des
Auftraggebers. Das Müllestumpe Hotel kann jegliche Bestellannahme, Reservierung
oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden
Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick
auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte
Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14 Uhr des Anreisetages zu Verfügung.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das
Hotel Müllestumpe das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu
vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde, bis 12 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem
Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme
der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der
vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung.

5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens
30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurück zu geben.
Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel
Müllestumpe ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die
freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.

6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast oder bestellt er zu Lasten eines anderen,
so haften beide als Gesamtschuldner.

7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto
fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen EUR 300,- übersteigt,
kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die
Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten
Zahlung der Einzelrechnungen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Müllestumpe berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht
ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann
mit der Gegenforderung gegen das Hotel Müllestumpe nur insoweit aufrechnen, als
seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug
auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel Müllesumpe alle weiteren und
zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Das Hotel Müllestumpe entscheidet
darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als
€ 500 behält sich das Hotel Müllestumpe vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 100 %
der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.

7a. Zahlungen
Das Logisentgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen
Vereinbarung per EC-Karte, Bankeinzug oder Rechnung zu entrichten. Sie erteilen
uns dazu bei der Buchung der Hotelleistung die Einzugsermächtigung für Ihr Bankkonto.
Das gilt insbesondere für Reservierungen über weltweite Online Hotel-
Reservierungssysteme, wo keine persönliche Unterschrift vorliegt. Es betrifft auch die
Belastung laut § 8, bei Nichtanreise/ No Show.

8. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert
hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe
verpflichtet:

• für eine Stornierung zwischen dem 14. und dem Anreisetag werden 90% der
bestellten Leistungen fällig.
• für eine Stornierung: unangemeldeter Nichtantritt/Frühabreise werden 100% der
bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen
fällig.


Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat
keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis.
Bei vorzeitiger Abreise, bis 12.00 Uhr, die dem Hotel erst während des Aufenthaltes
des Gastes mitgeteilt werden, behält sich das Hotel vor, 90 % der Logiskosten pro
Nacht zu berechnen, bis zu dem ursprünglichen Abreisedatum.
Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 12.00 Uhr berechnet das Hotel 90 % der
Logiskosten der folgenden reservierten Nacht. Nach 16.00 Uhr werden 100% der
Logiskosten der folgenden Nacht berechnet.

9. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels,
in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen
werden gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu
berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck,
Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein
besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen.
Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In
Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die Gegenstände und
Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht
wurden. Der Haftungsumfang des Hotels Müllestumpe ist außer bei Vorsatz oder bei
grober Fahrlässigkeit auf maximal EUR 1500 begrenzt. Bei Bezahlung vor Betreten
des Zimmers liegt es im Ermessen des Hotels neben dem Preis für Übernachtung
und Frühstück eine Kaution in Höhe von EUR 30,- zu verlangen.

10. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten
Speisen und Getränken untersagt. Es besteht Rauchverbot im gesamten
Hotel.

11. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des
Hotels Müllestumpe oder deren Gästen gefährdet, so kann sich das Hotel
Müllestumpe von dem Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und
sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände,
wenn dadurch die Leistung des Hotel Müllestumpe unmöglich, unzumutbar oder für
den Vertragspartner ohne Interesse ist.

12. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse
oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages
zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter
gegenüber dem Hotel Müllestumpe, dass er eine politische, religiöse oder
weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam.
Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist
der Vertrag unwirksam und das Hotel Müllestumpe zur Leistungsverweigerung
berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die
Wirksamkeit des Vertrages vom Hotel Müllestumpe getätigten Aufwendungen
verpflichtet.

13. Der Vertragspartner ist Verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen.
Ansprüche des Vertragspartner sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber des Hotels
Müllestumpe geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur
Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren sich in 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem
Vertrage beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim Hotel
Müllestumpe geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an
dem das Hotel Müllestumpe die Ansprüche schriftlich zurückweist.

14. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Bonn.

15. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt
für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.


Hotel Müllestumpe, mlg gGmbH Bonn